Requalifizierung von OP-Räumen – Fristen und Ablauf
Die Requalifizierung ist die turnusmäßige Wiederholungsprüfung eines OP-Raums nach DIN 1946-4. Sie bestätigt, dass die lüftungstechnische und hygienische Leistungsfähigkeit auch im laufenden Betrieb fortbesteht.
Was ist eine Requalifizierung?
Die Requalifizierung ist die regelmäßige Wiederholung der Qualifizierung nach DIN 1946-4. Sie knüpft an die bestehende Erstqualifizierung bzw. den vorherigen Prüfbericht an und bestätigt, dass die definierten Parameter weiterhin erreicht werden – etwa die Leckagefreiheit der Filter, die Partikelkonzentration, die Erholzeit und die Strömungsführung.
Die Requalifizierung ist kein einmaliger Vorgang, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements der OP-Räume.
Prüfintervalle – wann ist die Requalifizierung fällig?
Die Fristen richten sich nach der Raumklasse, dem Baujahr des OP-Raums und der Standzeit der eingesetzten HEPA-Filter:
Raumklasse Ia und Ib
Abhängig von der Raumklasse, dem Baujahr des OP-Raums und der Standzeit der eingesetzten HEPA-Filter.
Raumklasse I (1999)
In der Regel alle 12 Monate – angepasst an das jeweilige Luftführungssystem.
Filterlecktest
Nach DIN 1946-4:2008 alle 36 Monate, nach DIN 1946-4:2018 alle 24 Monate. Bei einer Filterstandzeit über 6 Jahre alle 12 Monate.
Nach wesentlichen Änderungen
Nach wesentlichen Änderungen an der baulichen und/oder technischen Infrastruktur ist eine erneute hygienische Abnahme erforderlich.
Umfang der Requalifizierung
Die Requalifizierung umfasst je nach Raumklasse und Fassung der Norm folgende Leistungen:
- Leckprüfung am eingebauten Filtersystem
- Partikelkonzentration des Basispegels (Raumklasse Ib)
- Erholzeitmessung
- Strömungs- und Temperaturprofil (Raumklasse Ia)
- Behaglichkeitsmessungen (Raumklasse Ia)
- Visuelle Vorprüfung mittels Prüfnebel (Raumklasse Ia)
- Überprüfung der Strömungsrichtungen
- Ausführlicher Prüfbericht in Gutachtenform
Requalifizierung ohne Beeinträchtigung des OP-Betriebs
In der Regel entstehen durch die Requalifizierung keine zusätzlichen Ausfallzeiten im OP-Betrieb. Der Termin wird individuell abgestimmt und die Messungen werden so geplant, dass der reguläre OP-Betrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird:
📅 Flexible Termine
Durchführung an OP-freien Tagen oder im Anschluss an den regulären OP-Betrieb.
⏱️ Minimaler Aufwand
Planung so, dass der laufende Betrieb so wenig wie möglich gestört wird.
📋 Termingerecht
Fristgerechte Planung der Qualifizierung mit Erinnerung an die nächsten Prüftermine.
Abweichungen und ihre Bewertung
Werden bei der Requalifizierung Abweichungen festgestellt, werden diese ausführlich im Prüfbericht dokumentiert und fachlich bewertet. Zusätzlich werden Hinweise und Empfehlungen zu möglichen weiteren Maßnahmen gegeben.
Grundlage: DIN 1946-4
Die Anforderungen an diese Leistung ergeben sich aus der DIN 1946-4. Details zur Raumklassifizierung finden Sie unter Raumklassen; zur Leckprüfung unter Partikelmessung und Raumlufttechnik im OP.
Häufige Fragen zur Requalifizierung
Was ist eine Requalifizierung?
Die Requalifizierung ist die turnusmäßige Wiederholung der Qualifizierung eines OP-Raums nach DIN 1946-4. Sie bestätigt, dass die lüftungstechnische und hygienische Leistungsfähigkeit im Betriebszustand fortbesteht.
Wann ist eine Requalifizierung fällig?
Für OP-Räume der Raumklasse Ia und Ib richtet sich die Fälligkeit nach der Raumklasse, dem Baujahr des OP-Raums und der Standzeit der eingesetzten HEPA-Filter. Für die Raumklasse I (Fassung 1999) gilt in der Regel ein Intervall von 12 Monaten. Der Filterlecktest ist nach DIN 1946-4:2008 alle 36 Monate, nach DIN 1946-4:2018 alle 24 Monate fällig, bei Filterstandzeit über 6 Jahre alle 12 Monate.
Muss der OP für die Requalifizierung außer Betrieb genommen werden?
In der Regel entstehen durch die Requalifizierung keine zusätzlichen Ausfallzeiten im OP-Betrieb. Der Termin wird individuell abgestimmt und die Messungen werden so geplant, dass der reguläre OP-Betrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird – zum Beispiel an OP-freien Tagen oder im Anschluss an den regulären Betrieb.
Was passiert bei festgestellten Abweichungen?
Festgestellte Abweichungen werden ausführlich im Prüfbericht dokumentiert und fachlich bewertet. Zusätzlich werden Hinweise und Empfehlungen zu möglichen weiteren Maßnahmen gegeben. Die abschließende hygienische Bewertung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegen dem zuständigen Krankenhaushygieniker der Einrichtung.
Wer führt die Requalifizierung durch?
Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten unabhängigen Fachbetrieb. Die Plattform nimmt Anfragen entgegen und prüft eine mögliche Vermittlung.
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